Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Mein Schornsteinprofi

Firmensitz:

Brunnenstraße 78

07580 Ronneburg / Thüringen

www.mein-schornsteinprofi.de

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieserGeschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts-bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende oderergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

2. Angebot, Auftragsbestätigung und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Maßangaben oder sonstige Leistungsdaten,Produktbeschreibungen in Prospekten,Zeichnungen und Mustern sind nur annähernd maßgebend, soweit ihreVerbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Diein den Vertragsunterlagen, insbesondere Angeboten und Auftragsbestätigungenenthaltenen Angaben und Leistungsmerkmalestehen im Dienste der Verwendungseignung des Kaufgegenstandes, sofern sie nichtausdrücklich als sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung bezeichnet werden.

2.2 Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeliefert und/oder berechnet worden sind. Unterbleibt imEinzelfall eine Auftragsbestätigung durch unser Unternehmen und wird derAuftrag gleichwohl ausgeführt, so ist für seinen Inhalt derschriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend. Lediglich mündliche,telefonische oder fernschriftliche Bestellungen bedürfen,vorbehaltlich Satz 1, zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der schriftlichenBestätigung. Bei solchen Bestellungen trägt der Besteller Gefahr und Kosten etwaentstehender fehlerhafter Fertigungen.

2.3 Mit der Versendung der Auftragsbestätigung erfolgt gleichzeitig die Freigabe für die Fertigung. Bei etwaigen Auftragsänderungen oder Annullierungen nach diesem Zeitpunktgehen daher die von uns aufgewendeten Kosten zu Lasten des Bestellers.

2.4 Etwaige von uns im Rahmen von Kundenanfragen erteilte technische Auskünfte oderAusführungsvorschläge sind unverbindlich und erfolgen nur unter Ausschluss jeglicherHaftung.

2.5 Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen wurden nicht getroffen, im Übrigen haben mit unseren Vertretern oder Angestellten oder sonstigen vonuns beauftragten Personen getroffene Abreden nur Gültigkeit, wenn sie mit derBeauftragung schriftlich an uns hereingereicht unddurch uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch dann, wenn eineVereinbarung getroffen wurde, dass die Schriftform nicht gelten soll.

2.6 Aufträge und Verträge für Schornsteinfegerarbeiten gelten, wenn im Auftrag/ Vertrag nicht anders bestimmt, für ein Jahr. Sie verlängern sichjeweils um ein Jahr, wenn nicht von einer der Vertragsparteien drei Monate vorAblauf des Kalenderjahres gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

3. Preise

3.1 Die Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Für Schornsteinfegerarbeiten werden die Preise in AW (Arbeitswerten) angegeben und beträgt ab dem Jahr 2024: 1AW: 1,38 €

3.2 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werdengesondert berechnet.

4. Ausführung, Lieferung, Leistungszeit

4.1 Vereinbarte Termine oder Fristen gelten als unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart werden. Soweit nicht ein Fixtermin für die Ausführung oder Lieferung vereinbart wurde, liegt Verzug erst dann vor, wenn schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.

4.2 Ausführungs-, Liefer-und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund vonEreignissen, die dem Auftragnehmer die Ausführung oderLieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,behördliche Anordnungen, usw., auch wenn sie bei Ausführung oder Lieferantendes Auftragnehmers oder deren Unterlieferanteneintreten – hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen undTerminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen denAuftragnehmer oder Auftraggeber, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer derBehinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschiebenoder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertragzurückzutreten.

4.3 Dauert die Behinderungim Sinne des Absatzes 2 länger als 3 Monate, ist der Auftraggeber nachangemessener Nachfristsetzung berechtigt,hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer vonseiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keineSchadensersatzansprüche herleiten. Der Auftragnehmer kannsich auf die in Absatz 2 genannten Umstände jedoch nur berufen, wenn er denAuftraggeber unverzüglich hiervon benachrichtigt.

4.4 Sofern wir die Nichteinhaltungverbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns inLieferverzug befinden, kann der Auftraggebervom Vertrag zurücktreten. Eine Schadensersatzpflicht wird ausdrücklichausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest groberFahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen.

4.5 Der Auftragnehmer ist zuTeillieferungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung ist fürden Auftraggeber nicht von Interesse.

4.6 Die Einhaltung der Liefer-und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige undordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungendes Auftraggebers, insbesondere den Ausgleich fälliger Zahlungen – auch ausanderen Bestellungen des Auftraggebers beimAuftragnehmer – voraus. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, ist derAuftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstandenenSchadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr derzufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs des Kaufgegenstandesauf den Auftraggeber über.

4.7 Rücksendungen von Warensind ausreichend frankiert, in einwandfreiem Zustand und mit Originalrechnungan uns zurück zu senden.Sendungen die „unfrei“ an uns zurückgeschickt werden, werden von unsnicht entgegengenommen.

5. Gefahrenübergang und Transport

5.1 Bei Werk- oderWarenlieferungen erfolgt der Gefahrenübergang auf den Auftraggeber, sobald dieWare im Werk an ihn oder seinen Spediteur übergebenist. Beinhaltet der vereinbarte Vertragsumfang auch den Transport der Waren zumAuftraggeber oder einem von ihm benannten Ort (z.B. Baustelle), geht die Gefahr bei Ankunft der Ware am vereinbarten Zielort aufden Auftraggeber über und zwar bereits vor dem Abladevorgang.

5.2 Die Abladung der Ware amBestimmungsort erfolgt auf Gefahr und auf Kosten des Auftraggebers. DerAuftraggeber hat dafür zu sorgen, dass beiAnlieferung der Ware ausreichende Entladegeräte und Entladepersonal sowie eingeeigneter Lagerplatz und die vom Auftraggebervorgeschriebenen, bzw. nach dem Stand der Technik einzuhaltendenLagerbedingungen zur Verfügung stehen. Etwaige Mehrkosten, die auseiner Nichtbeachtung dieser Mitwirkungsverpflichtung resultieren (z. B. erhöhteStandzeiten) werden von uns abgerechnet und sind vom Kunden zuerstatten.

5.3 Bitte beachten Sie, dassdie Auslieferung ausschließlich an Versandstellen erfolgt, die ohneSondergenehmigung angefahren werden dürfen und dieverkehrstechnisch so erschlossen sind, dass sie mit einem LKW mit einemzulässigen Gesamtgewicht von 46 t ungehindert angefahren werden können.

5.4 Der Auftraggeber oderder von ihm bezeichnete Empfänger als sein Erfüllungsgehilfe ist verpflichtet,die gelieferte Ware bei Ankunft auf eventuelleLieferschäden und sichtbare Mängel zu überprüfen. Die Lieferung gilt alsabgenommen, wenn der Besteller nicht binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche nachAnkunft der Lieferung Mängelrüge erhebt oder Lieferschäden anzeigt.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Soweit nicht andersvereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohnejeden Abzug bar oder per Überweisung frei Zahlstelle desAuftraggebers zu leisten.

6.2 Wir sind berechtigt,trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst aufdessen ältere Schulden anzurechnen, wobeiwir den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren werden.Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sindwir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen undzuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

6.3 Eine Zahlung gilt erstdann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. im Falle vonSchecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.Wechsel werden grundsätzlich zahlungshalber nicht angenommen.

6.4 Der Auftraggeber ist zurAufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oderGegenansprüche geltend gemacht werden, nurberechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitigsind. Diese Einschränkung des Zurückbehaltungsrechtes gilt nicht,soweit dem Auftraggeber Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältniszustehen.

6.5 Wenn dem AuftragnehmerUmstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Fragestellen, insbesondere die Nichteinlösung einesSchecks oder die Einstellung seiner Zahlungen, ist der Auftragnehmer -unabhängig von anderen Vereinbarungen – berechtigt, diegesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden. DerAuftragnehmer ist in diesem Fall außerdem berechtigt,Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Erbringt derAuftraggeber diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nach angemessener Fristnicht, ist der Auftragnehmer zum schadensersatzfreien Vertragsrücktrittberechtigt.

6.6 Der Auftragnehmer istbei Aufträgen mit einem Materialeinsatz über 100,00 € netto berechtigt, 75% desMaterialwertes zzgl. der jeweiligengesetzlichen Umsatzsteuer als Vorkasse in Rechnung zu stellen. Erst nach Zahlungseingangwird der Lieferauftrag für das Material beim Hersteller ausgelöst.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur Erfüllung allerForderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), diedem Auftragnehmer aus jedemRechtsgrund gegen dem Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, werden demAuftraggeber die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahlfreigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 %übersteigt.

7.2 Die Ware bleibt Eigentumdes Auftragnehmers. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für denAuftragnehmer als Hersteller, jedoch ohneVerpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Auftragnehmers durchVerbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentumdes Auftragnehmers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert)auf den Auftraggeber übergeht.Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-)Eigentum des Auftragnehmers unentgeltlich.Ware, an der dem Auftraggeber (Mit- )Eigentum zusteht,wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

7.3 Der Auftraggeber hat dieVorbehaltsware auf seine Kosten ausreichend gegen Diebstahl und Feuer zuversichern sowie für die Dauer des Vorbehalts auf seine Kosten inordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.

7.4 Der Auftraggeber istberechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zuverarbeiten und zu veräußern, solange er nicht inVerzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die ausdem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund(z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltswareentstehenden Forderungen (einschließlichsämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereitsjetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Auftragnehmer ab.Der Auftragnehmer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Auftraggeberabgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenenNamen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäßnachkommt.

7.5 Geht beim Einbau der vomAuftragnehmer gelieferten Vorbehaltsware in ein fremdes Grundstück das Eigentumdes Auftraggebers unter,so gehen alle hieraus folgenden Rechte des Auftraggebers gegen denGrundstückseigentümer sicherheitshalber für die noch offenen Ansprüche auf den Auftraggeber über.

7.6 Bei Zugriffen Dritterauf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf dasEigentum des Auftragnehmershinweisen und ihn unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seineEigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Drittenicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhangentstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten,haftet hierfür der Auftraggeber.

7.7 Bei vertragswidrigemVerhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – ist derAuftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszu verlangen.

8. Mängelrüge und Rechte des Auftraggebers

8.1 Bei Lieferung von Warenoder Produkten hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt der Ware diese aufdie vertraglich vereinbarteBeschaffenheit zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedochinnerhalb einer Woche nach Eingang der Sendung,schriftlich mitzuteilen. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht rechtzeitig odernicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt oder werdenoffensichtliche Mängel nicht unverzüglich bei uns angezeigt, so gilt die Warehinsichtlich solcher Mängel als genehmigt. Mängel, die auch beisorgfältiger Prüfung innerhalb der vorgenannten Frist nicht entdeckt werdenkönnen, sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlichmitzuteilen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten die §§ 377, 378 HGB.

8.2 Beanstandungen sindschriftlich unter Angabe der Mängel und der Rechnungsnummer geltend zu machen.Mängelrügen gegenüber unserenHandelsvertretern sind unwirksam. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichemEinverständnis des Auftraggebers zurückgesandt werden. Mängel eines Teilseiner Lieferung führen nicht zu einer Beanstandung der gesamten Warensendung.

8.3 Ordnungsgemäß erhobenenund begründeten Mängelrügen wird der Auftragnehmer – mit Einverständnis desAuftraggebers – durch Nachbesserungentsprechen. Schlagen die Versuche zur Nachbesserung nach angemessener Fristfehl oder wird sie vom Auftragnehmerendgültig verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung derVergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

8.4 Eine Haftung für normaleAbnutzung ist ausgeschlossen. Werden Verwendungs- oder Verarbeitungshinweisedes Auftragnehmers nichtbefolgt oder verwendungsuntypische Änderungen an den Produkten vorgenommen, soentfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn derAuftraggeber eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass einer dieserUmstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

8.5 Mängelansprüchegegenüber dem Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu undsind nur mit dem Einverständnisdes Auftragnehmers abtretbar.

8.6 Farbabweichungengeringen Ausmaßes auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat (z.B.herstellungsbedingt oder bei Naturprodukten/ -steinen) gelten nicht alsMangel der Sache.

9. Haftung

9.1 Schadensersatzansprüchesind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubterHandlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

9.2 Bei Verletzungwesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer für jedeFahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbarenSchadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen ausSchadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstigemittelbare und Folgeschäden können nicht erhoben werden, es sei denn, ein vomAuftragnehmer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, denAuftraggeber gegen solche Schäden abzusichern.

9.3 DieHaftungsbeschränkungen und- ausschIüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nichtfür Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens desAuftraggebers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierteBeschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schädenaus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.4 Soweit die Haftung desAuftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch fürAngestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand,Teilnichtigkeit

10.1 Für dieseGeschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmerund Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. DieBestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.

10.2 Erfüllungsort fürsämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragspartner ist der Sitz desAuftragnehmers, sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt.

10.3 Für alle sich aus demVertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten wird alsGerichtsstand das Amtsgericht Gera / Landgericht Gera in Deutschlandvereinbart.

10.4 Sollte(n) eine odermehrere Bestimmung(en) in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstigerVereinbarungen unwirksamsein oder werden, so ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungenoder Vereinbarungen nicht berührt.

Unsere Standorte

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